MEDIZINRECHT
Den Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet hier das Zahnarzthaftungsrecht.
Neben der Verfolgung zahnärztlicher Honoraransprüche vertrete ich Patienten bei
- Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers
- Verdacht auf einen Behandlungsfehler
- Fehlbehandlungen
- Falschdiagnosen
- Eintritt eines Schadens am Patienten
- Schuldhaftes Handeln des Arztes