FAMILIENRECHT
In dem sehr persönlichen Bereich des Familienrechts berate und vertrete ich Sie in Angelegenheiten des:
- Ehegattenunterhalts
- Kindesunterhalts
- sämtlichen mit einer Scheidung oder Trennung verbundenen Folgen
- Gestaltung von Eheverträgen sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen
- des Versorgungsausgleichs und des Zugewinns
hierbei steht eine interessengerechte, unkomplizierte und wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise im Vordergrund.
Einen weiteren Schwerpunkt meiner familienrechtlichen Tätigkeit bildet das Kindschaftsrecht. Die Auseinandersetzung zu Fragen
- der elterlichen Sorge
- des Umgangsrechts
- Die Auswertung und Überprüfung sog. „familienpsychlogischer Gutachten“ werden mit Fokus auf Ihre Rechte und die Ihres Kindes engagiert bearbeitet
- sowie die Vertretung in Gewaltschutzsachen