Targobank: Probleme bei Umschuldung

Die Targobank wirbt mit dem Slogan "So geht Bank heute". Zutreffender wäre wohl der Slogan: "So nehmen wir heute unsere Kunden aus".

Die Kundenbetreuer der Targobank empfehlen ihren Kunden in regelmäßigen Abständen eine sog. "Umschuldung". Mit dieser Umschuldung wird durch die Kundenbetreuer der Targobank regelmäßig der Abschluss einer sog. "Kreditversicherung" gefordert. Hierdurch werden Kreditkunden der Targobank schrittweise immer tiefer in die Verschuldung geführt. Denn diese sog. "Kreditversicherung" muss zusätzlich über das Darlehn finanziert werden, erhöht also den Darlehnsbetrag in erheblichem Umfang. Am Ende dieser Kettenverträge stehen immer höhere Darlehnsschulden des Kunden.

Der Umstand, dass die sog. "Kreditversicherung" keinerlei Vorteile für die Kunden mit sich bringt (allerdings mit einer hohen Provision für den Kundenbetreuer vergütet wird), wird den Kunden vorenthalten. Tatsächlich finanzieren die Kunden mit der "Kreditversicherung" eine reine Absicherung zugunsten der Bank; mit anderen Worten: Die Kunden übernehmen auf eigene Kosten das Kreditausfallrisiko der Bank. Darüber hinaus sind die Prämien für derartige Versicherungen der Targobank häufig exorbitant hoch (z.B. rd. 8.000,00 € Versicherungskosten bei 29.000,00 € Darlehn).

In einem aktuellen Fall in unserer Kanzlei verlief dies wie folgt:

Zunächst benötigte die Kundin für private Zwecke einen sog. "Konsumentenkredit" in Höhe von 29.000,00 €. Hierfür fielen bereits Zinsen und "Kosten für die Kreditversicherung" in Höhe von rd. 26.000,00 € - bei einer Laufzeit von lediglich sieben Jahren. Die (anfängliche) Gesamtverschuldung der Kundin lag rd. 55.000,00 €.

Auf Anraten der Kundenbetreuerin der Targobank erfolgte nach zwei Jahren die erste Umschuldung. Nunmehr belief sich der Kreditbetrag auf rd. 44.000,00 €. Die Kosten der Kreditsicherung und die Zinsen lagen nunmehr bei rd. 32.000,00 €, so dass sich ein „Gesamtbetrag“ von über 75.000,00 € ergab.

Im Oktober 2021 schlug die Kundenbetreuerin der Targobank der Kundin eine erneute Umschuldung vor. Das uns vorliegende Angebot der Targobank sah bei einem Kreditbetrag von nunmehr rd. 55.000,00 € Kosten der Kreditsicherung und Zinsen in Höhe von rd. 50.000,00 € vor. Der Gesamtbetrag dieses „Angebots“ lag bei nunmehr rd. 105.000,00 €.

Durch dieses Vorgehen der Kundebetreuerin der Targobank sollte unsere Mandantin schrittweise in eine immer größere Verschuldung geführt werden. Aus dem ursprünglichen Darlehnswunsch der Kundin von rd. 29.000,00 € wurde in nur drei Jahren eine Forderung in Höhe des rd. dreifachen Betrags.

Nach unserer Auffassung sind deratige Kettenverträge sittenwidrig und damit nichtig. Nach dem sog. "Wucherparagraphen" (§ 138 BGB) ist ein Darlehnsvertrag dann sittenwidrig, wenn Leistung und Gegenleistung deutlich außer Verhältnis stehen. 

In unserem Fall lag der durch die Targobank geforderte Zinssatz deutlich über dem  Marktniveau. Ungeachtet dessen wird das Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung deutlich, wenn man sich die absoluten Zahlen des Vertrags anschaut: So sollte die Kundin gemäß dem letzten Umschuldungsangebot der Targobank für einen Kreditvertrag von mittlerweile 55.000,00 € Kosten und Zinsen nahezu identischer Höhe zahlen.

Denn mit dem Kreditvertrag wurde von der Kundebetreuerin der Targobank auch jeweils der Abschluss der „Kreditsicherung“ gefordert. Mehrfach äußerte die Kundebetreuerin, ohne eine solche Kreditsicherung sei eine Finanzierung nicht möglich. Bei derartigen Versicherungen fallen hohe Kosten und Provisionen an, und dies in aller Regel bereits unmittelbar bei Abschluss. Aus diesem Grund werden derartige Versicherungen von Verbraucherschützern regelmäßig als "Wucher" kritisiert.

Den betroffenen Kunden der Targobank ist zu empfehlen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Im Falle eines sittenwidrigen Darlehnsvertrags steht den Kunden ein Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags und Neuberechnung des Darlehns zu marktüblichen Zinsen zu.

Tags